Diese Eltern-Runde fand am 24. Juni 2020 statt.

Ausgangslage

  • Eine Mutter berichtete, dass ihr Kind durch zunehmende körperliche Beschwerden und Schmerzen letztendlich weniger als 50% am Unterricht teilnehmen konnte. Als die Lücken auf Dauer nicht mehr aufholbar waren, erfolgte erst ein Nichtversetzen und dann ein Wechsel auf eine andere Schulform und jetzt stehe die Frage der Beschulbarkeit im Raum.
  • Eine weitere Mutter berichtete, dass sie ihr Kind beim Anzweifeln der Beschulbarkeit bei einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet hat. Das Jugendamt zahlt in so einem Fall die Schule. Nach einem einwöchigen Probeunterricht entschieden alle Seiten gemeinsam, dass sie miteinander arbeiten wollen.
  • Eine weitere Mutter berichtete vom jahrelangen Mobbing gegen ihr Kind, was zu Schulverweigerung, Psychiatrie und Heimaufenthalt geführt hat. Als Jugendlichem gelang es dem Kind selbst, an einer VHS unter Erwachsenen seinen Realschulabschluss zu erreichen.
  • Weitere Beiträge zeigten, dass es aber auch sehr viele positive Erfahrungen gibt!

erlebte Praxis

  • In unserem Schulsystem gehen Kinder, die nicht der Norm entsprechen, manchmal unter. Im Schulalltag wird häufig erwartet, dass Kinder "funktionieren" und es sind zu wenig Lehrkräfte da, um sich individuell kümmern zu können. Zeit, Energie, Wissen und Interesse sind nicht immer bei allen Lehrkräften vorhanden.
  • Häufig wird zu wenig gefragt, was die Kinder denn wollen.
  • Es gibt Hilfen - die Kinder sind KEINE Versager.
  • Wenn man in die richtige Lerngruppe mit pädagogischen Lehrern kommt, gibt es viele positive Erfahrungen. Kinder unterstützen und helfen sich gegenseitig.
  • Hilfen gibt es u.a. durch: Klassenlehrer/Direktor, Schulpsychologischer Dienst, Jugendamt, Schulen in freier Trägerschaft, Internat, Gespräche mit anderen Betroffenen, Prüfung, ob die momentane medizinische Therapie ausreicht.

gesetzliche Praxis

Unterricht zu Hause ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet (Schulpflicht).
„Unbeschulbarkeit" im Sinne von sogenannten „Verhaltensauffälligkeiten" sind fast immer kein Grund der Schulpflicht nicht nachzukommen. Seltene Ausnahmen gibt es u.a. für Kinder, die dauerhaft erkrankt sind. Der „Normalfall" sieht dabei vor, dass ein ärztliches Gutachten vorliegt, die Erkrankung absehbar mehr als sechs Wochen am Stück andauert und die Teilnahme am Präsenzunterricht durch Schulbegleitung bzw. Transport zur Schule nicht gewährleistet werden kann. Die Regelungen im Einzelnen unterschieden sich dabei von Bundesland zu Bundesland zum Teil erheblich und sind immer auf die Wiedereingliederung in den Regelschulbetrieb ausgerichtet.

Wie ist das vorgehen? - Trotz der unterschiedlichen Regeln gibt es bundesweite Gemeinsamkeiten:

  • Die Eltern stellen bei der Schule einem formlosen Antrag auf Heimunterricht.
  • Die Schule leitet diesen dann, mit einer eigenen Stellungnahme, an die zuständige Schulbehörde weiter.
  • Von dort erhalten die Eltern dann eine begründete Entscheidung.
  • Bei Zustimmung werden auch der Stundenumfang, der Fächerkanon (in der Regel nur Hauptfächer) und die ausführenden Lehrkräfte namentlich benannt. Diese Lehrkräfte unterrichten dann das Kind zu Hause.

Der Mitglieder-Austausch im Bundesverband Angeborene Gefäßfehlbildungen e.V. ist keine medizinische und/oder rechtliche Beratung und spiegelt ausschließlich den individuellen Gesprächsstand der Beteiligten wider. Im Verlauf geäußerte und hier wiedergegebene Ratschläge und Tipps sind jeweils nur als Einzelmeinungen zu betrachten.

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