Diese Eltern-Runde fand am 24. Juni 2020 statt.
Unterricht zu Hause ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet (Schulpflicht).
„Unbeschulbarkeit" im Sinne von sogenannten „Verhaltensauffälligkeiten" sind fast immer kein Grund der Schulpflicht nicht nachzukommen. Seltene Ausnahmen gibt es u.a. für Kinder, die dauerhaft erkrankt sind. Der „Normalfall" sieht dabei vor, dass ein ärztliches Gutachten vorliegt, die Erkrankung absehbar mehr als sechs Wochen am Stück andauert und die Teilnahme am Präsenzunterricht durch Schulbegleitung bzw. Transport zur Schule nicht gewährleistet werden kann. Die Regelungen im Einzelnen unterschieden sich dabei von Bundesland zu Bundesland zum Teil erheblich und sind immer auf die Wiedereingliederung in den Regelschulbetrieb ausgerichtet.
Wie ist das vorgehen? - Trotz der unterschiedlichen Regeln gibt es bundesweite Gemeinsamkeiten:
Der Mitglieder-Austausch im Bundesverband Angeborene Gefäßfehlbildungen e.V. ist keine medizinische und/oder rechtliche Beratung und spiegelt ausschließlich den individuellen Gesprächsstand der Beteiligten wider. Im Verlauf geäußerte und hier wiedergegebene Ratschläge und Tipps sind jeweils nur als Einzelmeinungen zu betrachten.
Spendenkonto:
Volksbank Rhein Ruhr
BIC: GENODED1VRR
IBAN: DE72 3506 0386 8708 8400 01