.. über Erhaltene öffentliche Fördermittel nach § 20h des SGB V

2023

Der Bundesverband Angeborene Gefäßfehlbildungen e.V. hat für das Jahr 2022 als Pauschalförderung nach §20H, SGB V für die ständig wiederkehrenden Aufgaben des Vereins, von der "GKV-Gemeinschftsförderung Selbsthilfe" auf Bundesebene 30.000,00 € Euro erhalten.
Zur GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gehören der

  • Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
  • der AOK-Bundesverband, GbR,
  • der BKK Dachverband e. V.,
  • der IKK e.V.,
  • die Knappschaft
  • die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Ausserdem förderte die AKTION Mensch! den Verein mit 20.320 €

Der Bundesverband Angeborene Gefäßfehlbildungen e.V. dankt allen Institutionen ganz herzlich für ihre Unterstützung!

Bundesverband Angeborene Gefäßfehlbildungen e.V.
Blötter Weg 85
45478
Mülheim an der Ruhr
Tel:+49-208-3099399-0

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